i-Kfz - internetbasierte Fahrzeugzulassung Brandenburg
Kfz-Zulassungsbehörden
Herzlich Willkommen auf den Seiten der brandenburgischen internetbasierten Fahrzeugzulassung. Hier finden Sie alle Informationen rund um das Thema i-Kfz und eine Übersicht der aktuell schon teilnehmenden Kfz-Zulassungsbehörden. Direkte Verlinkungen auf den Seiten der jeweiligen Zulassungsbehörden geben Ihnen die Möglichkeit, einen i-Kfz-Vorgang zu starten.
Am 1. September 2023 trat die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) inklusive der Anpassung der Gebühren in Kraft.
Bevor Sie jedoch mit Ihrem i-Kfz-Vorgang beginnen, möchten wir Ihnen die Videos des Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) empfehlen. Was ist zu tun? Was wird benötigt? - Diese Fragen werden dort sehr gut und anschaulich erklärt.
Video - ein Fahrzeug abmelden hier klicken
Video - ein Fahrzeug umschreiben bzw. wiederzulassen hier klicken
Weiterführende umfassende Informationen erhalten Sie auf der Seite des BMDV hier
Welche Vorgänge sind möglich?
- Wunschkennzeichen reservieren
- Außerbetriebsetzung (ZBI und AKZ)
- Wiederzulassung (ZBI, ZBII und AKZ)
- Umschreibung (ZBI, ZBII und AKZ)
- Adressänderung (ZBI)
- Neuzulassung (ZBII, COC)
Mindestvoraussetzungen
- Authentifizierung über BundID-Konto als Gast oder mit Nutzerkonto (wird automatisch abgefragt, wenn erforderlich), für diesen Prozess benötigen Sie einen neuen Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp".
- Juristische Personen benötigen Mein Unternehmenskonto mit Elster-Zertifikat
- Ausnahme ist die Außerbetriebsetzung, hier benötigen Sie keine Authentifizierung, es reicht eine manuelle Eingabe der Personen aus.
- Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) sowie den Kennzeichen (AKZ) müssen sich zwingend versiegelte Sicherheitscodes befinden.
- Da bei finanzierten Fahrzeugen die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) meist bei der Bank hinterlegt ist und nicht zur Verfügung steht, ist die Nutzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung für diese Fahrzeuge nicht möglich.
Die einzelnen Portale erreichen Sie oben rechts auf dieser Seite über die Auswahl KFZ-Zulassungsbehörden.
Wählen Sie dort die für Sie zuständige Kfz-Zulassungsbehörde aus. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis).
Herzlich Willkommen auf den Seiten der brandenburgischen internetbasierten Fahrzeugzulassung. Hier finden Sie alle Informationen rund um das Thema i-Kfz und eine Übersicht der aktuell schon teilnehmenden Kfz-Zulassungsbehörden. Direkte Verlinkungen auf den Seiten der jeweiligen Zulassungsbehörden geben Ihnen die Möglichkeit, einen i-Kfz-Vorgang zu starten.
Am 1. September 2023 trat die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) inklusive der Anpassung der Gebühren in Kraft.
Bevor Sie jedoch mit Ihrem i-Kfz-Vorgang beginnen, möchten wir Ihnen die Videos des Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) empfehlen. Was ist zu tun? Was wird benötigt? - Diese Fragen werden dort sehr gut und anschaulich erklärt.
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Welche Vorgänge sind möglich?
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- Außerbetriebsetzung (ZBI und AKZ)
- Wiederzulassung (ZBI, ZBII und AKZ)
- Umschreibung (ZBI, ZBII und AKZ)
- Adressänderung (ZBI)
- Neuzulassung (ZBII, COC)
Mindestvoraussetzungen
- Authentifizierung über BundID-Konto als Gast oder mit Nutzerkonto (wird automatisch abgefragt, wenn erforderlich), für diesen Prozess benötigen Sie einen neuen Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp".
- Juristische Personen benötigen Mein Unternehmenskonto mit Elster-Zertifikat
- Ausnahme ist die Außerbetriebsetzung, hier benötigen Sie keine Authentifizierung, es reicht eine manuelle Eingabe der Personen aus.
- Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) sowie den Kennzeichen (AKZ) müssen sich zwingend versiegelte Sicherheitscodes befinden.
- Da bei finanzierten Fahrzeugen die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) meist bei der Bank hinterlegt ist und nicht zur Verfügung steht, ist die Nutzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung für diese Fahrzeuge nicht möglich.
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