Die Zulassungsbescheinigungen Teil 2 (ZB II) werden erst seit dem 01.01.2018 mit einem Sicherheits-Code ausgegeben. Wenn Sie ZB II früheren Datums haben, ist daher nur die Zulassung vor Ort bei Ihrer Zulassungsstelle möglich.
Außerdem müssen die neuzulassungsfähigen Fahrzeuge in einer gesonderten Datenbank beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) registriert sein, um online angemeldet werden zu können. Wenn Ihre Online-Neuzulassung an der Stelle der Fahrzeugidentifikation abgebrochen wird, kann das damit zusammenhängen, dass Ihr Fahrzeug noch nicht in der Datenbank des KBA registriert wurde. In diesem Fall müssen Sie sich an Ihre Zulassungsstelle vor Ort wenden.