i-Kfz - internetbasierte Fahrzeugzulassung Brandenburg
Kfz-Zulassungsbehörden
Herzlich Willkommen auf den Seiten der brandenburgischen internetbasierten Fahrzeugzulassung. Hier finden Sie alle Informationen rund um das Thema i-Kfz und eine Übersicht der aktuell schon teilnehmenden Kfz-Zulassungsbehörden. Direkte Verlinkungen auf den Seiten der jeweiligen Zulassungsbehörden geben Ihnen die Möglichkeit, einen i-Kfz-Vorgang zu starten.
Zum 1. September 2023 tritt die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) inklusive der Anpassung der Gebühren in Kraft.
Die Brandenburger Kfz-Zulassungsbehörden machen nach § 79 Absatz 13 der Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeugzulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften BGBl Teil I/ Nr. 199 von der gesetzlich eingeräumten Verlängerungsfrist bis zum 31. Dezember 2023 Gebrauch. Somit bleiben die Leistungen des i-Kfz Portals zunächst im bisherigen Umfang erhalten. Die Nutzung der internetbasierten Zulassung ist für juristische Personen derzeit noch nicht möglich
Bevor Sie jedoch mit Ihrem i-Kfz-Vorgang beginnen, möchten wir Ihnen die Videos des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) empfehlen. Was ist zu tun? Was wird benötigt? - Diese Fragen werden dort sehr gut und anschaulich erklärt.
Video - ein Fahrzeug abmelden hier klicken
Video - ein Fahrzeug umschreiben bzw. wiederzulassen hier klicken
Weiterführende umfassende Informationen erhalten Sie auf der Seite des BMVI hier
Welche Vorgänge sind möglich?
- Wunschkennzeichen reservieren
- Außerbetriebsetzung (ZBI und AKZ)
- Wiederzulassung (ZBI, ZBII und AKZ)
- Umschreibung (ZBI, ZBII und AKZ)
- Adressänderung (ZBI)
- Neuzulassung (ZBII, COC)
Mindestvoraussetzungen
- neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2"
- Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) sowie den Kennzeichen (AKZ) müssen sich zwingend versiegelte Sicherheitscodes befinden.
- Da bei finanzierten Fahrzeugen die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) meist bei der Bank hinterlegt ist und nicht zur Verfügung steht, ist die Nutzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung für diese Fahrzeuge nicht möglich.
Die einzelnen Portale erreichen Sie oben rechts auf dieser Seite über die Auswahl KFZ-Zulassungsbehörden.
Wählen Sie dort die für Sie zuständige Kfz-Zulassungsbehörde aus. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis).
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Zum 1. September 2023 tritt die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) inklusive der Anpassung der Gebühren in Kraft.
Die Brandenburger Kfz-Zulassungsbehörden machen nach § 79 Absatz 13 der Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeugzulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften BGBl Teil I/ Nr. 199 von der gesetzlich eingeräumten Verlängerungsfrist bis zum 31. Dezember 2023 Gebrauch. Somit bleiben die Leistungen des i-Kfz Portals zunächst im bisherigen Umfang erhalten. Die Nutzung der internetbasierten Zulassung ist für juristische Personen derzeit noch nicht möglich
Bevor Sie jedoch mit Ihrem i-Kfz-Vorgang beginnen, möchten wir Ihnen die Videos des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) empfehlen. Was ist zu tun? Was wird benötigt? - Diese Fragen werden dort sehr gut und anschaulich erklärt.
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Welche Vorgänge sind möglich?
- Wunschkennzeichen reservieren
- Außerbetriebsetzung (ZBI und AKZ)
- Wiederzulassung (ZBI, ZBII und AKZ)
- Umschreibung (ZBI, ZBII und AKZ)
- Adressänderung (ZBI)
- Neuzulassung (ZBII, COC)
Mindestvoraussetzungen
- neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2"
- Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) sowie den Kennzeichen (AKZ) müssen sich zwingend versiegelte Sicherheitscodes befinden.
- Da bei finanzierten Fahrzeugen die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) meist bei der Bank hinterlegt ist und nicht zur Verfügung steht, ist die Nutzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung für diese Fahrzeuge nicht möglich.
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Wählen Sie dort die für Sie zuständige Kfz-Zulassungsbehörde aus. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis).