Toolbar-Menü

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Mit dieser Datenschutzerklärung möchten wir Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten bei der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) verarbeitet werden und warum. Die an i-Kfz anschließende Nutzung und Speicherung der Daten durch die Zulassungsbehörde ist nicht mehr Gegenstand dieser Datenschutzerklärung.

Zusammenfassung

Zur Bearbeitung Ihres Antrages erhebt die Zulassungsbehörde die für Ihren Zulassungsvorgang erforderlichen Daten in diesem i-Kfz-Online-Portal. Anschließend übermittelt sie die Daten zur weiteren Bearbeitung an ihre eigenen Systeme sowie an gesetzlich legitimierte Empfänger, vor allem das Kraftfahrt-Bundesamt. Die von Ihnen eingegebenen Daten werden im Portal nur zwischengespeichert und gelöscht, nachdem Sie Ihren Antrag abgeschickt oder die Eingabe abgebrochen haben.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die für Ihren Antrag zuständige Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Sie erkennen den Verantwortlichen auch am Namenskürzel in der Adresszeile Ihres Browsers. Zum Beispiel steht https://bar.ikfz-brandenburg.de für den Landkreis Barnim.

Derzeit bieten folgende brandenburgischen Landkreise und kreisfreie Städte ein Portal an und sind hierfür jeweils Verantwortliche:

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen Verantwortlichen und seines Datenschutzbeauftragten finden Sie, wenn Sie auf den jeweiligen Verantwortlichen klicken.

Empfänger der Daten

Brandenburgischer IT-Dienstleister: Die Bereitstellung des i-Kfz-Portals erfolgt durch den Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB) im Auftrag der oben genannten Verantwortlichen. Wenn nicht anders angegeben, empfängt der ZIT-BB technisch bedingt die im Folgenden angegebenen personenbezogenen Daten.

Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der internetbasierten Zulassung ist gesetzlich in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist, wenn im Folgenden nicht anders angegeben, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit den Regelungen in Abschnitt 2a der FZV.

Zwecke der Verarbeitung und Speicherdauer

1. Identifizierung

Zur internetbasierten Zulassung müssen Sie sicher identifiziert werden. Hierzu können Sie die Online-Ausweisfunkton Ihres Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen. Dabei werden folgende Daten zu Ihrer Person verarbeitet:

  • Identitätsdaten (vor allem Name, Anschrift, Geburtsdatum)
  • Ausweisdaten (dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen)

Speicherdauer: max. 30 min nach Übermittlung oder Abbruch der Antragsstellung

2. Eingabe und Übermittlung der Antragsdaten

Neben den Daten zu Ihrer Person werden zur Antragsstellung und -bearbeitung folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

  • Fahrzeugdaten (Angaben über das betreffende Fahrzeug, z. B. Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Kennzeichen)
  • Versicherungsdaten (Nummer zur elektronischen Versicherungsbestätigung)
  • Zahlungsdaten (Daten zur Bankverbindung Zahlungsabwicklung)

Ihre eingegebenen Fahrzeugdaten werden bereits während der Antragsstellung zur Prüfung an das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt. Nur, wenn die Prüfung der Daten beim Kraftfahrt-Bundesamt erfolgreich verläuft, kann der Antrag fortgesetzt werden.

Speicherdauer: max. 30 min nach Übermittlung oder Abbruch der Antragsstellung.

Empfänger zur Antragsbearbeitung: Nach dem Sie Ihren Antrag abgeschickt habe, werden die darin enthaltenen Daten an die folgenden zuständigen Stellen zur Bearbeitung übermittelt: Kraftfahrt-Bundesamt, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Zollverwaltung.

3. Protokollierung des Antrags

Ihre Antragsstellung wird protokolliert. Das bedeutet, es wird technisch festgehalten, dass ihr Antrag gestellt und über das Portal an die Systeme des Kraftfahrt-Bundesamts und der Zulassungsbehörde übermittelt wurde. Dabei werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

  • Protokolldaten (z. B. Datum und Uhrzeit, technische Kennungen wie IP-Adressen)

Speicherdauer: 6 Monate

4. Zahlung der Gebühren

Die mit Ihrem Antrag verbundenen Gebühren zahlen Sie online. Hierzu nutzen Sie unsere elektronische Bezahlplattform ePayBL (ePayment Bund Länder). Zur Zahlungsabwicklung übermitteln wir folgende personenbezogene Daten an die Bezahlplattform:

  • Art des Vorgangs
  • Vorgangsnummer/Zahlungsreferenz (Kassenzeichen)
  • Betrag
  • KFZ-Kennzeichen
  • Art des Vorgangs (z. B. Wiederzulassung, Abmeldung)

Wie wir die personenbezogenen Daten auf ePayBL verarbeiten, können Sie in der Datenschutzerklärung von ePayBL nachlesen.

5. Bereitstellung des Portals

Zur Bereitstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Portals erheben wir folgende Protokolldaten über Zugriffe auf die Website und speichern sie als Webserver-Logfiles:

Besuchte Seite Datum und Uhrzeit des Zugriffs Menge der gesendeten Daten in Byte Website, von der Sie auf die Seite gelangten (Referrer) Verwendeter Browser und verwendetes Betriebssystem (User-Agent)

Wir protokollieren keine IP-Adressen auf dem Webserver.

Speicherdauer: 30 Tage

6. Weitere Datenverarbeitung durch den ZIT-BB

Für diese und andere Websites verarbeitet der ZIT-BB zudem weitere personenbezogene Daten in eigener Verantwortung.

6.1 Bereitstellung der Website

Zur Bereitstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der IT-Infrastruktur der Landesverwaltung – und damit auch dieser Website – erhebt der ZIT-BB an seiner Firewall folgende Protokolldaten über Zugriffe auf die Website speichert sie als Server-Logfiles:

  • (Ihre) Absender-IP-Adresse
  • Ziel-IP-Adresse (des Webservers)
  • Dienst/Port (z. B. https/443)
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  • Verbindungsdauer

Speicherdauer: die Löschung erfolgt rollierend nach ca. 7 Tagen

6.2 Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik des Landes

Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik der Landesverwaltung erhebt das Computersicherheits-Ereignis- und Reaktionsteam (CERT) im ZIT-BB die zuvor genannten Protokolldaten und wertet sie automatisiert und in pseudonymisierter Form aus.

Rechtsgrundlage: § 16 Absatz 3 Brandenburgisches E-Government-Gesetz (BbgEGovG)

Speicherdauer: Wenn während der automatisierten Verarbeitung ein Verdacht auf eine Gefahr für die Sicherheit der Informationstechnik des Landes auftritt, werden die entsprechenden Protokolldaten nicht wie zuvor genannt nach ca. 7 Tagen gelöscht, sondern können gemäß § 16 Absatz 4 BbgEGovG längstens 3 Monate aufbewahrt werden.

Betroffenenrechte

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

Dagmar Hartge

Stahnsdorfer Damm 77

14532 Kleinmachnow

+49 33203 356-0

+49 33203 356-49

Weitere Informationen können Sie dem Internetauftritt der Landesbeauftragten unter https://www.lda.brandenburg.de entnehmen.

Datenschutzerklärung

Mit dieser Datenschutzerklärung möchten wir Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten bei der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) verarbeitet werden und warum. Die an i-Kfz anschließende Nutzung und Speicherung der Daten durch die Zulassungsbehörde ist nicht mehr Gegenstand dieser Datenschutzerklärung.

Zusammenfassung

Zur Bearbeitung Ihres Antrages erhebt die Zulassungsbehörde die für Ihren Zulassungsvorgang erforderlichen Daten in diesem i-Kfz-Online-Portal. Anschließend übermittelt sie die Daten zur weiteren Bearbeitung an ihre eigenen Systeme sowie an gesetzlich legitimierte Empfänger, vor allem das Kraftfahrt-Bundesamt. Die von Ihnen eingegebenen Daten werden im Portal nur zwischengespeichert und gelöscht, nachdem Sie Ihren Antrag abgeschickt oder die Eingabe abgebrochen haben.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die für Ihren Antrag zuständige Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Sie erkennen den Verantwortlichen auch am Namenskürzel in der Adresszeile Ihres Browsers. Zum Beispiel steht https://bar.ikfz-brandenburg.de für den Landkreis Barnim.

Derzeit bieten folgende brandenburgischen Landkreise und kreisfreie Städte ein Portal an und sind hierfür jeweils Verantwortliche:

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen Verantwortlichen und seines Datenschutzbeauftragten finden Sie, wenn Sie auf den jeweiligen Verantwortlichen klicken.

Empfänger der Daten

Brandenburgischer IT-Dienstleister: Die Bereitstellung des i-Kfz-Portals erfolgt durch den Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB) im Auftrag der oben genannten Verantwortlichen. Wenn nicht anders angegeben, empfängt der ZIT-BB technisch bedingt die im Folgenden angegebenen personenbezogenen Daten.

Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der internetbasierten Zulassung ist gesetzlich in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist, wenn im Folgenden nicht anders angegeben, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit den Regelungen in Abschnitt 2a der FZV.

Zwecke der Verarbeitung und Speicherdauer

1. Identifizierung

Zur internetbasierten Zulassung müssen Sie sicher identifiziert werden. Hierzu können Sie die Online-Ausweisfunkton Ihres Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen. Dabei werden folgende Daten zu Ihrer Person verarbeitet:

  • Identitätsdaten (vor allem Name, Anschrift, Geburtsdatum)
  • Ausweisdaten (dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen)

Speicherdauer: max. 30 min nach Übermittlung oder Abbruch der Antragsstellung

2. Eingabe und Übermittlung der Antragsdaten

Neben den Daten zu Ihrer Person werden zur Antragsstellung und -bearbeitung folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

  • Fahrzeugdaten (Angaben über das betreffende Fahrzeug, z. B. Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Kennzeichen)
  • Versicherungsdaten (Nummer zur elektronischen Versicherungsbestätigung)
  • Zahlungsdaten (Daten zur Bankverbindung Zahlungsabwicklung)

Ihre eingegebenen Fahrzeugdaten werden bereits während der Antragsstellung zur Prüfung an das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt. Nur, wenn die Prüfung der Daten beim Kraftfahrt-Bundesamt erfolgreich verläuft, kann der Antrag fortgesetzt werden.

Speicherdauer: max. 30 min nach Übermittlung oder Abbruch der Antragsstellung.

Empfänger zur Antragsbearbeitung: Nach dem Sie Ihren Antrag abgeschickt habe, werden die darin enthaltenen Daten an die folgenden zuständigen Stellen zur Bearbeitung übermittelt: Kraftfahrt-Bundesamt, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Zollverwaltung.

3. Protokollierung des Antrags

Ihre Antragsstellung wird protokolliert. Das bedeutet, es wird technisch festgehalten, dass ihr Antrag gestellt und über das Portal an die Systeme des Kraftfahrt-Bundesamts und der Zulassungsbehörde übermittelt wurde. Dabei werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

  • Protokolldaten (z. B. Datum und Uhrzeit, technische Kennungen wie IP-Adressen)

Speicherdauer: 6 Monate

4. Zahlung der Gebühren

Die mit Ihrem Antrag verbundenen Gebühren zahlen Sie online. Hierzu nutzen Sie unsere elektronische Bezahlplattform ePayBL (ePayment Bund Länder). Zur Zahlungsabwicklung übermitteln wir folgende personenbezogene Daten an die Bezahlplattform:

  • Art des Vorgangs
  • Vorgangsnummer/Zahlungsreferenz (Kassenzeichen)
  • Betrag
  • KFZ-Kennzeichen
  • Art des Vorgangs (z. B. Wiederzulassung, Abmeldung)

Wie wir die personenbezogenen Daten auf ePayBL verarbeiten, können Sie in der Datenschutzerklärung von ePayBL nachlesen.

5. Bereitstellung des Portals

Zur Bereitstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Portals erheben wir folgende Protokolldaten über Zugriffe auf die Website und speichern sie als Webserver-Logfiles:

Besuchte Seite Datum und Uhrzeit des Zugriffs Menge der gesendeten Daten in Byte Website, von der Sie auf die Seite gelangten (Referrer) Verwendeter Browser und verwendetes Betriebssystem (User-Agent)

Wir protokollieren keine IP-Adressen auf dem Webserver.

Speicherdauer: 30 Tage

6. Weitere Datenverarbeitung durch den ZIT-BB

Für diese und andere Websites verarbeitet der ZIT-BB zudem weitere personenbezogene Daten in eigener Verantwortung.

6.1 Bereitstellung der Website

Zur Bereitstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der IT-Infrastruktur der Landesverwaltung – und damit auch dieser Website – erhebt der ZIT-BB an seiner Firewall folgende Protokolldaten über Zugriffe auf die Website speichert sie als Server-Logfiles:

  • (Ihre) Absender-IP-Adresse
  • Ziel-IP-Adresse (des Webservers)
  • Dienst/Port (z. B. https/443)
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  • Verbindungsdauer

Speicherdauer: die Löschung erfolgt rollierend nach ca. 7 Tagen

6.2 Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik des Landes

Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik der Landesverwaltung erhebt das Computersicherheits-Ereignis- und Reaktionsteam (CERT) im ZIT-BB die zuvor genannten Protokolldaten und wertet sie automatisiert und in pseudonymisierter Form aus.

Rechtsgrundlage: § 16 Absatz 3 Brandenburgisches E-Government-Gesetz (BbgEGovG)

Speicherdauer: Wenn während der automatisierten Verarbeitung ein Verdacht auf eine Gefahr für die Sicherheit der Informationstechnik des Landes auftritt, werden die entsprechenden Protokolldaten nicht wie zuvor genannt nach ca. 7 Tagen gelöscht, sondern können gemäß § 16 Absatz 4 BbgEGovG längstens 3 Monate aufbewahrt werden.

Betroffenenrechte

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

Dagmar Hartge

Stahnsdorfer Damm 77

14532 Kleinmachnow

+49 33203 356-0

+49 33203 356-49

Weitere Informationen können Sie dem Internetauftritt der Landesbeauftragten unter https://www.lda.brandenburg.de entnehmen.