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Fragen und Antworten

  • Welche Vorteile hat i-Kfz?

    • Beantragung 24/7 möglich
    • keine Wartezeiten
    • von überall nutzbar
    • sofort losfahren
    • Beantragung 24/7 möglich
    • keine Wartezeiten
    • von überall nutzbar
    • sofort losfahren
  • Wie weise ich mich im Online-Portal aus?

    Dazu benötigen Sie einen Personalausweis mit einem Ausstellungsdatum nach dem 01.11.2010 (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Funktion und kostenloser „AusweisApp“ (www.ausweisapp.bund.de).

    Dazu benötigen Sie einen Personalausweis mit einem Ausstellungsdatum nach dem 01.11.2010 (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Funktion und kostenloser „AusweisApp“ (www.ausweisapp.bund.de).

  • Was bedeutet die Fehlermeldung auf dem Bild?

    Diese Fehlermitteilung bedeutet, dass Sie die „AusweisApp“ auf Ihrem PC oder Smartphone nicht installiert oder gestartet haben.

    Diese Fehlermitteilung bedeutet, dass Sie die „AusweisApp“ auf Ihrem PC oder Smartphone nicht installiert oder gestartet haben.

  • Mein Fahrzeug kann im Portal nicht gefunden werden. Was nun?

    In diesem Fall müssen Sie Ihre zuständige Zulassungsbehörde kontaktieren.

    In diesem Fall müssen Sie Ihre zuständige Zulassungsbehörde kontaktieren.

  • Ist es möglich, für eine andere Person ein Fahrzeug online an- oder abzumelden?

    Bei der Abmeldung eines Fahrzeuges kann eine andere Person den Vorgang für den Halter vornehmen. Bei der Anmeldung ist das nicht möglich.

    Für die Abmeldung eines Fahrzeugs einer anderen Person werden die Stempelplaketten des Fahrzeugs sowie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB I) benötigt. Nach der Identifizierung im Portal mit dem nPA der Person, die den Antrag stellt, werden die relevanten Daten der Stempelplaketten und der ZB I (die Sicherheitscodes) eingetragen und das Auto außer Betrieb gesetzt. Der Halter bekommt abschließend ein Schreiben der Zulassungsbehörde, dass sein Fahrzeug abgemeldet wurde.

    Bei der Abmeldung eines Fahrzeuges kann eine andere Person den Vorgang für den Halter vornehmen. Bei der Anmeldung ist das nicht möglich.

    Für die Abmeldung eines Fahrzeugs einer anderen Person werden die Stempelplaketten des Fahrzeugs sowie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB I) benötigt. Nach der Identifizierung im Portal mit dem nPA der Person, die den Antrag stellt, werden die relevanten Daten der Stempelplaketten und der ZB I (die Sicherheitscodes) eingetragen und das Auto außer Betrieb gesetzt. Der Halter bekommt abschließend ein Schreiben der Zulassungsbehörde, dass sein Fahrzeug abgemeldet wurde.

  • Kann ich auch für mein Unternehmen ein Fahrzeug zulassen?

    Mit Stufe 4 können auch juristische Personen Zulassungsvorgänge über das i-Kfz-Portal abwickeln. Über die Großkundenschnittstelle (GKS) können beim KBA registrierte juristische Personen (zum Beispiel Autohäuser) Zulassungsanträge auch in großer Zahl abwickeln.

    Mit Stufe 4 können auch juristische Personen Zulassungsvorgänge über das i-Kfz-Portal abwickeln. Über die Großkundenschnittstelle (GKS) können beim KBA registrierte juristische Personen (zum Beispiel Autohäuser) Zulassungsanträge auch in großer Zahl abwickeln.

  • Ich habe mir ein neues Auto gekauft und möchte es online anmelden. Leider fehlt mir der Sicherheits-Code der Zulassungsbescheinigung Teil 2. Kann ich mein Auto auch ohne den Code anmelden?

    Die Zulassungsbescheinigungen Teil 2 (ZB II) werden erst seit dem 01.01.2018 mit einem Sicherheits-Code ausgegeben. Wenn Sie ZB II früheren Datums haben, ist daher nur die Zulassung vor Ort bei Ihrer Zulassungsstelle möglich.

    Außerdem müssen die neuzulassungsfähigen Fahrzeuge in einer gesonderten Datenbank beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) registriert sein, um online angemeldet werden zu können. Wenn Ihre Online-Neuzulassung an der Stelle der Fahrzeugidentifikation abgebrochen wird, kann das damit zusammenhängen, dass Ihr Fahrzeug noch nicht in der Datenbank des KBA registriert wurde. In diesem Fall müssen Sie sich an Ihre Zulassungsstelle vor Ort wenden.

    Die Zulassungsbescheinigungen Teil 2 (ZB II) werden erst seit dem 01.01.2018 mit einem Sicherheits-Code ausgegeben. Wenn Sie ZB II früheren Datums haben, ist daher nur die Zulassung vor Ort bei Ihrer Zulassungsstelle möglich.

    Außerdem müssen die neuzulassungsfähigen Fahrzeuge in einer gesonderten Datenbank beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) registriert sein, um online angemeldet werden zu können. Wenn Ihre Online-Neuzulassung an der Stelle der Fahrzeugidentifikation abgebrochen wird, kann das damit zusammenhängen, dass Ihr Fahrzeug noch nicht in der Datenbank des KBA registriert wurde. In diesem Fall müssen Sie sich an Ihre Zulassungsstelle vor Ort wenden.

  • Kann ich meinen Anhänger ebenfalls zulassen?

    Ein "normaler" Anhänger kann online zugelassen werden, ein Bootsanhänger jedoch nicht.

    Ein "normaler" Anhänger kann online zugelassen werden, ein Bootsanhänger jedoch nicht.

  • i-Kfz-Vorgang immer mit Safari-Browser öffnen

    Sollten Sie mit Ihrem iPhone einen i-Kfz-Vorgang durchführen wollen, ist es wichtig, diesen mit dem von Apple vorgegebenen Browser Safari zu öffnen. Ansonsten kann es dazu kommen, dass eine Fortführung des Vorgangs im Portal und das Auslesen der Daten aus dem Personalausweis nicht möglich ist.

    Android-Nutzer müssen diesen Hinweis nicht beachten.

    Sollten Sie mit Ihrem iPhone einen i-Kfz-Vorgang durchführen wollen, ist es wichtig, diesen mit dem von Apple vorgegebenen Browser Safari zu öffnen. Ansonsten kann es dazu kommen, dass eine Fortführung des Vorgangs im Portal und das Auslesen der Daten aus dem Personalausweis nicht möglich ist.

    Android-Nutzer müssen diesen Hinweis nicht beachten.

  • Wieso wird auf dem Smartphone im Firefox-Browser in den Hinweisen zu meinem Landkreis/kreisfreien Stadt nur eine Zahlungsmöglichkeit angezeigt?

    Bei Firefox besteht ein Darstellungsproblem. Oft gibt es mehr als nur eine Zahlungsmöglichkeit. Nutzen Sie die horizontale Ansicht oder stellen Sie rechts neben der Adressleiste, hinter den drei Punkten, die Desktop-Website-Ansicht ein, um eine vollständige Übersicht zu erhalten.

    Bei Firefox besteht ein Darstellungsproblem. Oft gibt es mehr als nur eine Zahlungsmöglichkeit. Nutzen Sie die horizontale Ansicht oder stellen Sie rechts neben der Adressleiste, hinter den drei Punkten, die Desktop-Website-Ansicht ein, um eine vollständige Übersicht zu erhalten.

  • Diese Zulassungsvorgänge können Bürgerinnen und Bürger und juristische Personen online durchführen

    • Anmeldung
    • Abmeldung
    • Wiederzulassung
    • Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
    • Tageszulassung
    • Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H)

    • Anmeldung
    • Abmeldung
    • Wiederzulassung
    • Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
    • Tageszulassung
    • Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H)