Landkreis Elbe-Elster
Herzlich willkommen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung
Was ist zu tun? Was wird benötigt? Diese Fragen werden in den Videos des Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erklärt. Schauen Sie sich dort unbedingt an, wie es funktioniert.
Video - ein Fahrzeug abmelden hier klicken
Video - ein Fahrzeug umschreiben bzw. wiederzulassen hier klicken
Weiterführende umfassende Informationen erhalten Sie auf der Seite des BMDV hier
Für eine Kfz-Zulassung im Landkreis Elbe-Elster stehen Ihnen die Unterscheidungskennzeichen EE, LIB und FI zur Auswahl.
Herzlich willkommen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung
Was ist zu tun? Was wird benötigt? Diese Fragen werden in den Videos des Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erklärt. Schauen Sie sich dort unbedingt an, wie es funktioniert.
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Für eine Kfz-Zulassung im Landkreis Elbe-Elster stehen Ihnen die Unterscheidungskennzeichen EE, LIB und FI zur Auswahl.
Welche Vorgänge sind möglich?
- Wunschkennzeichen reservieren
- Außerbetriebsetzung (ZBI und AKZ)
- Wiederzulassung (ZBI, ZBII und AKZ)
- Umschreibung (ZBI, ZBII und AKZ)
- Adressänderung (ZBI)
- Neuzulassung (ZBII, COC)
Mindestvoraussetzungen
- Authentifizierung über BundID-Konto als Gast oder mit Nutzerkonto (wird automatisch abgefragt, wenn erforderlich), für diesen Prozess benötigen Sie einen neuen Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp".
- Ausnahme ist die Außerbetriebsetzung, hier benötigen Sie keine Authentifizierung, es reicht eine manuelle Eingabe der Personen aus.
- Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) sowie den Kennzeichen (AKZ) müssen sich zwingend versiegelte Sicherheitscodes befinden.
- Da bei finanzierten Fahrzeugen die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) meist bei der Bank hinterlegt ist und nicht zur Verfügung steht, ist die Nutzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung für diese Fahrzeuge nicht möglich.
Welche Vorgänge sind möglich?
- Wunschkennzeichen reservieren
- Außerbetriebsetzung (ZBI und AKZ)
- Wiederzulassung (ZBI, ZBII und AKZ)
- Umschreibung (ZBI, ZBII und AKZ)
- Adressänderung (ZBI)
- Neuzulassung (ZBII, COC)
Mindestvoraussetzungen
- Authentifizierung über BundID-Konto als Gast oder mit Nutzerkonto (wird automatisch abgefragt, wenn erforderlich), für diesen Prozess benötigen Sie einen neuen Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp".
- Ausnahme ist die Außerbetriebsetzung, hier benötigen Sie keine Authentifizierung, es reicht eine manuelle Eingabe der Personen aus.
- Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) sowie den Kennzeichen (AKZ) müssen sich zwingend versiegelte Sicherheitscodes befinden.
- Da bei finanzierten Fahrzeugen die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) meist bei der Bank hinterlegt ist und nicht zur Verfügung steht, ist die Nutzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung für diese Fahrzeuge nicht möglich.
Wir bieten folgende Zahlungsmöglichkeiten an
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Am Ende der internetbasierten Fahrzeugzulassung werden Sie über eine sichere Verbindung zur ePayBL-Webseite (Bezahlplattform des Landes Brandenburg) weitergeleitet. Als Zahlverfahren kann hier Kreditkarte ausgewählt werden. Akzeptierte Kreditkarten sind Visa- und Mastercard-Kreditkarten.
Am Ende der internetbasierten Fahrzeugzulassung werden Sie über eine sichere Verbindung zur ePayBL-Webseite (Bezahlplattform des Landes Brandenburg) weitergeleitet. Als Zahlverfahren kann hier Kreditkarte ausgewählt werden. Akzeptierte Kreditkarten sind Visa- und Mastercard-Kreditkarten.